Allgemeine Geschäftsbediungungen

Allgemeine Vertragsbedingungen der Fliesenzentrum Trauth GmbH

1. Zustandekommen des Vertrags

Angebote der Fliesenzentrum Trauth GmbH sind grundsätzlich freibleibend. Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der Entgegennahme eines Auftraggeberauftrags und der anschließenden Auftragsbestätigung durch die Fliesenzentrum Trauth GmbH in Textform.

Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB der Fliesenzentrum Trauth GmbH. Entgegenstehende AGB von Auftraggebern gelten nur wenn die Fliesenzentrum Trauth GmbH diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt

Schlusszahlungen sind nach Abnahme und Rechnungserhalt sofort fällig. Skontoabzüge kommen nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Betracht.

Ist vertraglich ausschließlich eine Materiallieferung (Kaufvertrag) durch die Fliesenfachzentrum Trauth GmbH geschuldet, behält sich diese das Eigentum daran bis zur vollständigen Zahlung vor.

3. Abschlags- und Vorauszahlungen

Für erbrachte Teilleistungen sowie auf gelieferte Stoffe und Bauteile kann die Fliesenzentrum Trauth GmbH im Rahmen einer werkvertraglichen Vereinbarung Abschlagszahlungen in Höhe des entsprechenden Vertragswertes stellen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die gelieferten Stoffe und Bauteile mit Erteilung der Abschlagsrechnung durch die Fliesenfachzentrum Trauth GmbH an den Auftraggeber übereignet sind.

Die Fliesenfachzentrum Trauth GmbH kann für solche Baustoffe und Bauteile, die von ihr nicht bevoratet sind, sondern von ihr gesondert bestellt werden müssen, als Sicherheit Vorauszahlungen in Höhe von 80 % des jeweiligen Vertragswertes mit Auftragserteilung durch den Auftraggeber verlangen.

4. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsfrist für Verträge betreffend Arbeiten an einer Sache beträgt 2 Jahre, und wir arbeiten an einem Bauwerk, soweit sie für diesen Bestand wesentlich sind, 5 Jahre

5. Haftung

Die Fliesenfachzentrum Trauth GmbH haftet, auch für Erfüllungsgehilfen, nur für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers bzw. der Gesundheit, der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, bei Abweichungen von vereinbarten Beschaffenheiten, bei Garantien oder in Fällen des Produkthaftungsgesetzes.

Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden, sofern keiner der weiteren Gründe in dem vorstehenden Absatz für eine unbeschränkte Haftung vorliegt.

6. Widerrufsrecht

Wird der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume der Fliesenfachzentrum Trauth GmbH gemäß § 312 b BGB oder über Fernkommunikationsmittel gemäß § 312 c BGB geschlossen, steht dem Auftraggebern ein Widerrufsrecht zu.

Der Auftraggeber hat dann das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag des Vertragsschlusses zu widerrufen.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, sind wir (Firma Fliesen Fachzentrum Trauth GmbH, Bismarckstraße 13, 76761 Rülzheim, E- Mail: info@fliesenfachzentrum.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, zu informieren. Der Auftraggeber kann dafür das ihm überlassene Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

Wird der Vertrag widerrufen, haben wir dem Auftraggeber in alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die

von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggebern wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggebern wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat der Auftraggeber uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

7. Nebenleistungen

Strom und Wasser sind bauseits zu stellen. Die Endreinigung ist Sache des Auftraggebers.

8. Hinweise

Silikonfugen sind Wartungsfugen, d. h. sie bedürfen der ständigen Wartung. Ihre Funktionsfähigkeit kann schon vor Ablauf der üblichen Gewährleistungsfristen eingeschränkt oder aufgehoben sein, was insofern keinen Mangel darstellt.

Im Falle der Beauftragung von Reparaturmaßnahmen im Nassbereich ist ein volkommen und dauerhaft dichter Anschluss der neuen Abdichtung an eine vorhandene Bestandsabdichtung technisch nicht möglich, sodass das ein Hinterlaufen der Wandverkleidung bzw. des Bodenbelags mit Wasser nicht ausgeschlossen werden kann.

Duschrinnenhöhen von weniger als 50 mm entsprechen nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik. Die ordnungsgemäße Ableitung der anfallenden Wassermengen ist in diesen Fällen nicht sichergestellt und der Eintritt von Schäden kann nicht ausgeschlossen werden.

Bestandsgarnituren, die auf Auftraggeberwunsch wieder eingebaut werden, werden nicht auf Funktion geprüft, sodass hierfür keine Haftung übernommen wird.
Für Fliesenarbeiten im Außenbereich gilt unser besonderes technisches Merkblatt.

9. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, so gilt für alle Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstand der Sitz der Firma Fliesenfachzentrum Trauth GmbH.

Technische Hinweise für Fliesenbeläge im Außenbereich sowie für Balkone und Terrassen

Bei der Verwendung von Bodenfliesen des Formates 30 x 30 cm oder größer im Außenbereich auf Balkonen und Terrassen kann es aufgrund des unterschiedlichen Ausdehnungsverhaltens von Fliesenbelag und Zementfugen zu Harrrissen im Fugenbild kommen, weswegen wir für die Fugen keine herkömmliche Fugenmasse, sondern Silikon verwenden.

Auch sind im Außenbereich Ausblühungen und Frostschäden infolge von Staunässe zumeist schwer zu vermeiden.

Dem versuchen wir mit einer zweistöckigen Abführung des Niederschlagswassers gerecht zu werden. Hierzu erfolgt 1. die Verlegung unserer Dränageprofile sowie einer Dünnbett- Dränage Typ Art.-Ditra-Drain 8 des Herstellers Schlüter mit 8 mm hohen Hohlräumen unterhalb der Fliesen und 2. der Einbau eines entsprechenden Gefälles an der Fliesenoberfläche.

Hierbei handelt es sich um Sonderkonstruktionen, die zur Zeit noch nicht in den aktuellen DIN-Normen verankert wurde, jedoch dem Stand der neuesten und unsererseits mehrfach erprobten Technik entspricht.


Nicht dabei wonach Sie suchen?

Gerne helfen wir Ihnen bei individuellen Wünschen oder wir finden für Sie die optimale Lösung.
Buchen Sie einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch.